Handelsbegriffe

  •  
  • Seite drucken 
  • C

    • Cal

      Abkürzung für das Handelsprodukt Kalenderjahr (Calender Year) in europäischen Strommärkten
    • Call-Option / Kauf-Option

      Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer einer Option, bei dem der Käufer das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. Bsp. Strom) innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zum vereinbarten Preis (Ausübungspreis) zu erwerben. Dem Verkäufer der Call-Option gewährt der Käufer eine Prämie (Optionsprämie), da der Verkäufer bis zum Ablauf des Zeitraums zur Ausübung der Option (Expiry, Verfallstermin) jederzeit liefern können muss (Stillhalter). Der Käufer einer Call-Option rechnet mit steigenden Kursen, der Verkäufer einer Call-Option mit gleichbleibenden oder fallenden Kursen. Das Risiko für den Käufer der Call-Option ist auf die Höhe der Optionsprämie beschränkt
    • Cap

      Instrument zur Sicherung eines Höchstpreises. Bei Überschreitung der vereinbarten Wertobergrenze zahlt der Verkäufer des Caps die Differenz zwischen dem aktuellen Preis und der Wertobergrenze an den Käufer oder verrechnet bei physischen Lieferungen höchstens diesen Preis. Der Käufer eines Caps zahlt dem Verkäufer hierfür eine Prämie, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmässigen Zahlungsschritten. Siehe auch Floor
    • Commodity

      Ware oder Rohstoff aus allen Handelsbereichen, die zu Handelszwecken soweit vereinheitlicht (standardisiert) sind, dass sich die Produkte verschiedener Anbieter qualitativ und funktional nicht unterscheiden und damit beliebig austauschbar werden. Produkte können zum Beispiel Schweinehälften oder Peak-Load Strom sein.

Zurück zur Übersicht